Fledermausschutzzeit


FLEDERMAUSSCHUTZZEIT 🦇 VOM 1.OKTOBER BIS 31.MÄRZ

Fledermäuse gehören zu den besonders gefährdeten und somit schützenswerten Arten.

17 der deutschen Arten werden in den Gefährdungskategorien der Roten Liste Deutschlands geführt.

Die Kobolde der Nacht haben kaum natürliche Feinde, gehören jedoch zu den Lebewesen, die am meisten unter intensiver Land- und Forstwirtschaft sowie der Vernichtung natürlicher Lebensräume durch den Menschen leiden. Daraus folgt die Zerstörung der Quartiere und die Reduzierung der Nahrungsquellen.


Diese Quartiere benötigen die Säugetiere jedoch zwingend, denn sie haben einen vom Klima bestimmten Jahresablauf.

Die meisten europäischen Fledermausarten suchen etwa ab Ende August nach geeigneten Winterquartieren, die für die kalten Monate ausreichend Schutz bieten.

Gleichzeitig nutzen sie diese Quartiere für ihren Winterschlaf und für die Fortpflanzung. Bestens geeignet hierfür sind Höhlen, Stollen, Bunker- und Festungsanlagen, aber oftmals auch leerstehende Gebäude aller Art mit passenden Gegebenheiten.

Aus diesem Grund sind während der gesetzlichen Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis 31. März solche Quartiere tabu für Fotografen, Geocacher oder sonstige „Begeher“.

Ein entsprechender Hinweis ist oft an Orten zu finden, an denen sich die Nager in den Wintermonaten aufhalten.

AUSZUG AUS DEM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ, § 39, ABSATZ 6: ES IST VERBOTEN, HÖHLEN, STOLLEN, ERDKELLER ODER ÄHNLICHE RÄUME, DIE ALS WINTERQUARTIER VON FLEDERMÄUSEN DIENEN, IN DER ZEIT VOM 1. OKTOBER BIS ZUM 31. MÄRZ AUFZUSUCHEN; DIES GILT NICHT ZUR DURCHFÜHRUNG UNAUFSCHIEBBARER UND NUR GERINGFÜGIG STÖRENDER HANDLUNGEN SOWIE FÜR TOURISTISCH ERSCHLOSSENE ODER STARK GENUTZTE BEREICHE.