Wildtierrettung
Berlin Brandenburg
vom Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere e. V.
www.wildtierrettung.de
ARTGERECHT IST NUR DIE FREIHEIT
Entwöhnung und Auswilderung in unseren Wildtierwaisenstationen - Ein Waisenhaus für junge Wildtiere
Die Aufzucht von Wildtieren ist sehr zeit- und kostenaufwendig.
Nach der Aufzucht können die Tiere nicht einfach wieder in die Wildnis entlassen werden, da dies nicht nur unerlaubt ist, sondern auch das Überleben des Tieres gefährden würde.
Eine erfolgreiche Auswilderung muss sorgfältig geplant werden.
Es reicht nicht aus, die Tiere mit der Flasche großzuziehen und sie dann auf sich allein gestellt in die Wildnis zu entlassen. Sie müssen von Menschen entwöhnt werden, um sich selbstständig ernähren und ihr Futter finden und jagen zu können. Außerdem müssen sie lernen, dass es in der Natur auch Feinde gibt.
Die Auswilderung von Wildtieren gestaltet sich oft schwierig, und es ist bei jedem Tier unterschiedlich, wie schnell es sich an die Freiheit anpassen kann. Im Idealfall werden Tiere, die im Frühjahr gefunden und aufgezogen wurden, erst im Herbst ausgewildert. Zuvor werden sie für einige Wochen in ihrem Auswilderungsgebiet vorbereitet und lernen, ihr eigenes Futter zu suchen und zu finden. Anfangs werden sie noch gefüttert und Futter wird versteckt, damit sie lernen, es selbst zu finden. Einige Tiere müssen sogar bis zum nächsten Frühjahr in der Waisenstation bleiben.
Leider gibt es auch Wildtiere, die als invasive Art zählen und nicht ausgewildert werden dürfen und deshalb ihr Leben lang in Gefangenschaft leben müssen. Sie kommen in Wildparks oder in eine von wenigen Privathaltungen mit Genehmigung & Wildtiergehegen unter.
Entnahme von verwaisten Jungtieren oder krankem Wildtier:
Erlaubt oder nicht?
Wenn Sie ein Tier mitnehmen, machen Sie sich der Wilderei schuldig! Der Jagdausübungsberechtigte (meist der Jagdpächter, es kann auch ein Eigenjagdbesitzer sein) hat die alleinige Befugnis sich Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegenen anzueignen.
Dies betrifft auch Tiere, die in Feld oder Wald gefunden werden, ob lebend, krank oder tot.
Laut Bundesnaturschutz Gesetz ist es ihm auch erlaubt, verletzte oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen.
Dies trifft auch für noch nicht selbständige Jungtiere zu.
Diese Aufgabe kann der Jagdpächter auch anderen Personen übertragen.
Nach dem Bundes Naturschutz Gesetz §20g Abs.4 gilt: "Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können." Wohngebäude, Hofanlagen und eingezäunte Hausgärten gehören zu den sog. "befriedeten Bezirken", in denen die Jagd ruht. Hier besitzt (mit Ausnahmen) der Grundeigentümer das Aneignungsrecht an Wild...
Eure Unterstützung ist von unschätzbarem Wert. Gebt den Wildtieren eine helfende Pfote! Mit Eurer Unterstützung können wir ihnen das Leben leichter machen. Ob Futter oder Sachspenden, jedes bisschen zählt! hier gehts zu unserem Wunschzettel: Wildtierwunschliste
Bitte bedenkt, dass wir mit unermüdlichem Einsatz und aus eigener Tasche Wildtiere aufziehen und retten, ohne finanzielle Unterstützung vom Staat.
Die meisten unserer ehrenamtlichen Helfer jonglieren Beruf, Familie, eigene Tiere und zahlreiche Pflegetiere sowie Intensivpatienten. Darüber hinaus unterhalten wir einen Gnadenhof und versorgen eine Vielzahl von Tieren.
Unser Team arbeitet fast rund um die Uhr, um Wildtiere zu retten und zu pflegen. Vogelbabys benötigen alle 30 Minuten bis stündlich ihre Nahrung.
Die Verantwortung für das Wohlergehen von Wildtieren darf nicht beim Auffinden enden, sondern sollte von da an erst beginnen.
Lasst uns zusammenarbeiten, um Verantwortung für jedes Wildtier zu übernehmen, das aufgefunden oder bereits aufgenommen wurde.
Wir bitten deswegen darum, verletzte oder hilfsbedürftige Tiere in nächster Pflegestelle oder beim Tierarzt abzugeben, denn unsere unermüdlichen Päppler schaffen es nicht abzuholen.
Bitte versucht nicht, es zu füttern oder ihm Flüssigkeit zu geben, da dies zu irreparablen Schäden führen kann, Wasser in der Luftröhre führt meist zum Tod des Tieres.
Wenn das Tier unterkühlt ist, wärmt es bitte auf. Schaut nach Verletzungen, Maden, Fliegeneier.
Habt ihr kein Fahrzeug, könnt ihr Freunde, Bekannte, Familie oder Nachbarn um Hilfe bitten, selbst in sozialen Medien gibt es oft Hilfe.
Verletzte Wildtiere müssen sofort einem Tierarzt vorgestellt werden und dürfen nicht stundenlang auf eine Fahrt warten.
Das ist Tierquälerei und steht nicht im Einklang mit unserer Arbeit und dem Schutz der Wildtiere.
Bitte bringt das Tier schnellstmöglich zu einer Tierarztpraxis oder Tierklinik, wo es tierärztlich untersucht und versorgt wird.
Achtung! Küken, die vermeintlich "aus dem Nest gefallen" sind... Handelt es sich um Ästlinge dann nehmt sie bitte nicht auf, Ihr entreisst den Küken ihre Mutter und deren Geschwister. Wenn sie auf dem Boden oder Ast sitzen rufen sie nach ihren Eltern, die sie weiterhin in der Ästlingsphase mit Futter versorgen, da sie noch flugunfähig sind aber schon das Nest verlassen haben werden sie von den Eltern auf dem Boden oder auf einem Ast weiterversorgt bis sie von alleine fliegen können. Auch wenn sie noch etwas hilflos auf dem Boden herumhüpfen oder sitzen, brauchen die meisten keine menschliche Hilfe, sie rufen nach Futter. Diese Rufe bilden eine wichtige Verbindung zwischen Jungvogel und Eltern. Die Küken werden auch dann noch eine Zeit lang mit Futter versorgt, wenn sie das Nest schon verlassen haben. Diese Ästlingsphase ist lebenswichtig, denn in dieser Zeit lernen sie das fliegen und koordienieren.
Hier klicken für mehr Infos Ästling oder Nestling:https://bit.ly/aestlingrueckfuehrung
wenn das Vogelkind schon eingesammelt wurde:
Spendenkonto:
Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere e.V.
IBAN: DE07830654080004863500
BIC: GENODEF1SLR - Deutsche Skatbank
PayPal: spenden@notkleintiere.de
SMS mit dem Kennwort NOTKLEINTIERE an 81190
für eine 5€ Charity SMS